Verein kleine grüne Kreise
verein kleine grüne kreise
Verbindung schaffen und Herzkultur fördern: innen und aussen
Beratung und Bildung
Lass uns gemeinsam Wege finden, um Wissen zu erweitern, Fähigkeiten zu stärken und dich auf den Weg zum Erfolg zu bringen.
Network
Wir helfen dir dabei, eine tiefere Verbindung zu schaffen, die auf Vertrauen und Liebe aufbaut. Bereit, die Reise anzutreten? Lass uns beginnen.
Innovation
Wir bieten die Werkzeuge und die Expertise, um Veränderungen anzustossen und neue Möglichkeiten zu erschliessen. Lass uns zusammenarbeiten, um die Zukunft zu gestalten.
Events
Durchführen und entwickeln von Event die verbindend und stärkend wirkend.
Statuten Verein kleine grüne Kreise (21.7.2023)
1. Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen «Verein kleine grüne Kreise» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne 60 ZGB mit Sitz in Glattfelden.
1.2. Zwecke des Vereins:
Vernetzung/ Verbindung schaffen, Herzkultur fördern im Innen und Aussen:
– von Mensch zu Mensch, von Gruppen, Organisationen, Netzwerkarbeit unter Jugendlichen, Verbindungen schaffen zum inneren Selbst, Verbindung fördern von Mensch und Natur und Umwelt. Förderung von Gemeinschaftsgefühl, Zusammengehörigkeit, freudvollen und respektvollen Umgang mit einem selbst, dem Körper, Geist, Seele, der Umwelt, anderen Menschen.
Durchführung und Entwicklung von Events die verbindend und stärkend wirken, Zuversicht und Zukunftslust vermitteln. (in der Schweiz, in Deutschland, kann ausgeweitet werden auch bis Österreich)
Entwicklung, Beratung und Förderung von sinnerfüllten, nachhaltigen Visionen und Zukunftsperspektiven von jungen Menschen oder auch Erwachsenen und Organisationen, die Dienstleistungen für/mit Kindern und Jugendlichen lancieren und (in der Schweiz, in Deutschland, kann auch nach Österreich ausgeweitet werden)
Schulung, Weiterbildung, Coaching und Beratung für Bühnenpräsentationen (alle Altersgruppen) live der
Entwicklung eines Crewpools zur Unterstützung von wertähnlichen
Förderung von Institutionen, Firmen und EinzelMenschen die die innere Verbindung stärken (Persönlichkeitsweiterbildungen, komplementär Therapien, Beratung).
Entwicklung einer Plattform für die unter 1.2.6 / aufgeführten Themenbereiche, sowie andere die mit Begegnung, Vernetzung, Nachhaltigkeit, Verbindungen im Aussen zu tun haben (Vorerst Unterkünfte, Crewpool, Gegenstandstauschbörse, Tätigkeiten/Talente).
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er kann seine Tätigkeiten und Unterstützungen auch nach Deutschland und Österreich
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
2. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge (Geltungsdauer 1 Geschäftsjahr)
Erträge aus eigenen Veranstaltungen
Subventionen
Darlehen
Erträge aus Leistungsvereinbarungen
1 | 5
Erträge aus Aufschaltungsgebühren für die Plattform von Therapeuten, Coaches u.ä. (Geltungsdauer 12 Monate) Die Aufschaltgebühr muss höher als der Mitgliederbeitrag sein, da dieser Beitrag in der Aufschaltgebühr inkludiert
Spenden und Zuwendungen aller Art
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist
Die Revision der Vereinsbuchhaltung erfolgt jährlich durch die
Für die Vorstandsmitglieder entfällt der jährliche
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung
Die Aufschaltgebühr für die Plattform wird durch den Vorstand
Das Geschäftsjahr entspricht dem
3. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Menschen und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder sind Personen, die im Verein aktiv mitarbeiten. Sie können in den Vorstand gewählt werden und sind stimmberechtigt. Aktivmitglieder sind natürliche Menschen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins
Plattform- Mitglieder sind Körperschaften und deren Verantwortliche, einzelne Menschen, die ihre Angebote auf der Plattform hochladen. Der Mitgliederbeitrag ist in der Aufschaltungsgebühr enthalten. Plattform -Mitglieder werden bei Planungen, Neuerungen, Entwicklungen zur Verbindungs-Konferenz eingeladen. Die Beschlüsse der Konferenz sind Empfehlungen zur Vorlage des
Passivmitglieder sind Personen und Körperschaften, die die Aktivitäten des Vereins ideell und/oder finanziell unterstützen. Sie werden zur Vereinsversammlung eingeladen. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht. Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung
Beteiligungsmitglieder sind Personen und Körperschaften, die sich finanziell am Verein Die Bedingungen werden individuell ausgehandelt und werden in einem Vertrag festgelegt. Beteiligungsmitglieder erhalten Einladungen für alle Vereinsveranstaltungen.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung und Überweisung des ersten Mitgliedschaftsbeitrages, wird aber erst definitiv mit dem schriftlichen mitgeteilten Aufnahmebeschluss des Vorstandes. Abgelehnte Aufnahmegesuche müssen der nächsten Vereinsversammlung zum Entscheid vorgelegt
Der ordentliche Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung auf Ende Jahr und ist an den Vorstand zu richten. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu
3.3.1 Der Vorstand kann Mitglieder ohne Nennung von Gründen aus dem Verein ausschliessen. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt
bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder
bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen
4. Organisation
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Revisionsstelle
kann eingerichtet werden: Geschäftsstelle und Arbeitsgruppen
Die Vereinsversammlung
Die ordentliche Vereinsversammlung findet alljährlich (ersten Quartal) statt. Die schriftliche Einladung mit Traktandenliste erfolgt durch den Vorstand mindestens 21 Tage vor der Die Einladung per E-Mail ist gültig. Anträge (Traktandenpunkte oder Geschäfte) zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 7 Tage vor Versammlungstermin schriftlich an den Vorstand zu richten. Einwände, Erwähnungen zu den aufgeführten Traktanden werden bei der Versammlung besprochen.
Eine ausserordentliche Vereinsversammlung ist auf Vorstandbeschluss oder auf Antrag der Hälfte der Mitglieder innert 3 Wochen einzuberufen. (innerhalb von 3 Wochen nach Beschluss des Vorstandes oder Eingang des Antrages)
Die ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist jederzeit beschlussfähig. Die Mehrheit (mehr als 50 %) der Stimmen der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Aufgaben der Vereinsversammlung sind:
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
Entgegennahme des Revisionsberichtes und Genehmigung der Jahresrechnung
Entlastung des Vorstandes
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Kenntnisnahme des Jahresbudgets
Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
Änderung der Statuten. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der
Entscheid über Ausschlüsse von
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu 4 Mitgliedern und wird von der Vereinsversammlung auf die Dauer von 12 Monaten gewählt. Bei Austritt oder keiner Wiederwahl gibt es eine 1 monatige Übergabephase. Austritte von Vorstandsmitgliedern können nur auf die jährliche Vereinsversammlung Der Vorstand konstituiert sich selbst. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand ist bei der Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidium
Vizepräsidium
Finanzen
kann erweitert werden:
Aktuariat (Protokoll, Admin, Mitgliederverwaltung)
Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation Der Vorstand konstituiert sich selber
Aufgaben des Vorstands sind:
Strategische Ausrichtung des Vereins
Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit
Führen einer Mitgliederliste
Einberufung der jährlichen Vereinsversammlung
Aufnahme neuer Mitglieder
Erstellen der Jahresrechnung und Budgets
Operative Führung der Aktivitäten des Vereins
Führen der Vereinsbuchhaltung (Einnahmen, Ausgaben, sowie über das Vereinsvermögen)
Anstellung von Mandats- und Projektträgern, Freelancern
Alle weiteren Geschäfte, die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand prägt die Vereinskultur, d.h. die Art des Umgangs miteinander, wie die Vorstandsmitglieder miteinander kommunizieren, welche Wertvorstellungen wichtig sind. Wesentlich für die Vereinskultur ist auch die Art und Weise, wie der Vorstand die Mitglieder informiert und mit diesen
Der Vorstand ist verantwortlich für den ökonomisch sinnvollen Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins und für Transparenz gegenüber den Mitgliedern.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen, er kann sich einmal jährlich für eine Retreat extern versammeln.
Arbeitsgruppen
4.4.1 Arbeitsgruppen können alle dem Vereinszweck entsprechenden Aufgaben übernehmen. Sie werden vom Vorstand eingesetzt und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig.
Revisoren
4.5.1 Die Revision wird nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisoren oder eine juristische
Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
5. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch einen Vereinsbeschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen, sofern die Einladung zur Vereinsversammlung ordentlich zugestellt worden Dazu ist die Einwilligung des Vorstandes notwendig.
Im Falle einer Auflösung fällt das Vereinsvermögen nach Rückzahlung aller Verbindlichkeiten (Darlehen, Beteiligungen) an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck
Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Genehmigt an der Vereinsversammlung 2023
Das Präsidium: Katja Stockmann